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AGB

B2B · SaaS · KI · Projektgeschäft

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software as a Service, Voice AI, KI-Integration, Individualsoftware, Beratung, Hosting, Betrieb und Support.

Stand: 10. Juli 2026 Geltung: ausschließlich B2B MD Software & Design e.K.

§ 1

Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich

MD Software & Design e.K., Inhaber Michael Dudenko, erbringt Leistungen in den Bereichen Software as a Service (SaaS), Voice AI, KI-Integration, Automatisierung, Individualsoftware, IT-Beratung, Hosting, Betrieb, Administration und Support.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: individuell ausgehandelte Regelungen, Angebot oder Auftrag einschließlich Leistungsbeschreibung, Auftragsverarbeitungsvertrag für datenschutzrechtliche Fragen, Service Level Agreement für Betriebsparameter und anschließend diese AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn MD Software & Design e.K. ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2

Vertragsschluss und Leistungsarten

Angebote von MD Software & Design e.K. sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der jeweilige Auftrag legt fest, ob eine Tätigkeit, ein bestimmter Erfolg, die zeitweise Bereitstellung von Software, Hosting, Betrieb oder Support geschuldet wird. Beratungs-, Analyse-, Unterstützungs- und agile Entwicklungsleistungen sind Dienstleistungen, soweit nicht ausdrücklich ein abnahmefähiger Erfolg vereinbart wurde. Nur ausdrücklich als Werkleistung bezeichnete Ergebnisse unterliegen den Regelungen über Werkleistungen und Abnahme.

§ 3

Leistungsumfang, Termine und Änderungen

Art, Umfang, technische Umgebung, Schnittstellen, Dokumentation, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, Zertifizierungen, wirtschaftliche Ergebnisse oder regulatorische Freigaben sind nicht geschuldet.

Termine sind Planungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder aus nachträglichen Änderungen verlängern betroffene Termine angemessen.

Änderungswünsche werden vor Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Vergütung, Zeitplan, Sicherheit, Datenschutz und KI-Risikoeinstufung bewertet. Bis zur Freigabe in Textform bleibt der bisherige Leistungsumfang maßgeblich. MD Software & Design e.K. darf fachlich geeignete Beschäftigte und Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

§ 4

SaaS, Hosting und kundeneigene Systeme

SaaS-Lösungen werden grundsätzlich auf von MD Software & Design e.K. betriebenen oder im Auftrag von MD Software & Design e.K. genutzten Plattformen bereitgestellt. Geschuldet ist die Nutzungsmöglichkeit während der vereinbarten Vertragslaufzeit, nicht die Übereignung der Software.

Die Administration oder der Betrieb auf Hardware oder Systemen des Kunden erfolgt nur, wenn dies projektbezogen vereinbart wurde. Der Kunde stellt in diesem Fall eine geeignete, lizenzierte und hinreichend gesicherte Systemumgebung, notwendige Zugänge, Konnektivität und Datensicherungen bereit, soweit diese Pflichten nicht ausdrücklich MD Software & Design e.K. übertragen wurden.

Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Reaktionszeiten, Datensicherung, Wiederanlaufziele und Supportzeiten werden ausschließlich in einem vereinbarten Service Level Agreement verbindlich festgelegt. Sicherheits-, rechts- oder technisch notwendige Änderungen sind zulässig, soweit sie die vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich verschlechtern. Über wesentliche Auswirkungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.

§ 5

Besondere Bedingungen für KI-Leistungen

KI-Systeme erzeugen Ergebnisse probabilistisch. Auch bei vertragsgemäßer Funktion können Ausgaben unvollständig, unzutreffend, missverständlich oder nicht einzigartig sein. MD Software & Design e.K. schuldet die vereinbarten Funktionen und Qualitätskriterien, nicht die generelle Richtigkeit jeder einzelnen KI-Ausgabe.

Der Kunde legt den zulässigen Einsatzzweck fest, prüft die fachliche Eignung bereitgestellter Wissensquellen und gewährleistet eine dem Risiko angemessene menschliche Kontrolle. KI-Ausgaben dürfen ohne qualifizierte Prüfung keine rechtlichen, medizinischen, steuerlichen, personellen, sicherheitskritischen oder wirtschaftlich erheblichen Entscheidungen auslösen.

Die regulatorischen Rollen der Parteien, insbesondere als Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems, werden nach der tatsächlichen Leistung und dem vorgesehenen Verwendungszweck projektbezogen bestimmt. Keine Partei wird von eigenen zwingenden Pflichten entbunden. Änderungen des Verwendungszwecks, wesentliche Modifikationen sowie Hochrisiko- oder verbotene Anwendungen sind MD Software & Design e.K. vorab mitzuteilen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, KI-Risikoeinordnungen oder Compliance-Dokumentationen ist technische und organisatorische Beratung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.

§ 6

Voice AI, Outbound- und Werbeanrufe

Voice-AI-Leistungen können eingehende und ausgehende Gespräche, Terminannahme, Vorqualifizierung, strukturierte Datenerfassung, Weiterleitung, Transkription und Zusammenfassung umfassen, soweit dies im Auftrag vereinbart ist.

Outbound- und Werbeanrufe erfolgen ausschließlich im Auftrag des Kunden. Der Kunde ist für den zulässigen Kampagnenzweck, Empfängerlisten, Rufnummern, Gesprächsinhalte, Sperrlisten sowie erforderliche Einwilligungen und deren Nachweis verantwortlich. MD Software & Design e.K. verantwortet die vertragsgemäße technische Umsetzung und setzt erkennbar rechtswidrige Weisungen nicht um.

Der Kunde stellt sicher, dass betroffene Personen ordnungsgemäß über die Interaktion mit einem KI-System und die Datenverarbeitung informiert werden. Aufzeichnung oder Transkription werden nur aktiviert, wenn eine tragfähige Rechtsgrundlage und, soweit erforderlich, eine wirksame Einwilligung vorliegen.

Vom Nutzer selbst ausgelöste Testanrufe, bei denen der Nutzer den Rückruf ausdrücklich anfordert und eine eigene oder von ihm kontrollierte Rufnummer angibt, gelten nicht als unaufgeforderte Werbeanrufe. Voice AI darf ohne gesonderte Vereinbarung nicht für Notrufe, Diagnosen oder verbindliche Rechts-, Steuer- oder Medizinberatung eingesetzt werden.

§ 7

Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner und stellt Informationen, Systemzugänge, Inhalte, Testdaten, Freigaben und geeignete Testumgebungen rechtzeitig bereit.
  • Der Kunde gewährleistet, dass er Daten, Dokumente, Stimmen, Marken, Wissensquellen und sonstige Materialien rechtmäßig bereitstellen und für den vereinbarten Zweck verarbeiten lassen darf.
  • Der Kunde schützt Zugangsdaten, richtet erforderliche Benutzerrollen ein und meldet Sicherheitsvorfälle, Störungen und erkennbare Fehlfunktionen unverzüglich.
  • Der Kunde prüft Arbeitsergebnisse und KI-Ausgaben fachlich und trifft die organisatorischen Maßnahmen, die für den sicheren und rechtmäßigen Einsatz erforderlich sind.

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, darf MD Software & Design e.K. betroffene Leistungen nach vorherigem Hinweis aussetzen. Hierdurch verursachte Terminverschiebungen und nachgewiesener Mehraufwand gehen zulasten des Kunden.

§ 8

Drittanbieter, Modelle und Unterauftragnehmer

MD Software & Design e.K. darf für Hosting, Telefonie, Sprachverarbeitung, KI-Modelle, Monitoring und weitere Teilleistungen geeignete Drittanbieter einsetzen. Datenschutzrechtlich relevante Unterauftragnehmer und Datenstandorte werden im Auftragsverarbeitungsvertrag oder einer zugehörigen Liste ausgewiesen.

Beschafft der Kunde ein Drittsystem, eine Lizenz oder einen API-Zugang im eigenen Namen, gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters unmittelbar zwischen diesem und dem Kunden. MD Software & Design e.K. haftet nicht für dessen Leistung, wohl aber für eigenes Verschulden bei der vereinbarten Integration.

Modelle oder technische Anbieter dürfen aus Sicherheits-, Rechts-, Verfügbarkeits- oder Weiterentwicklungsgründen gegen funktional geeignete Alternativen ausgetauscht werden. Führt der Austausch zu einer wesentlichen nachteiligen Änderung, wird der Kunde vorab informiert und erhält, soweit keine zumutbare gleichwertige Lösung besteht, ein Sonderkündigungsrecht für die betroffene Leistung.

§ 9

Datenschutz, Vertraulichkeit und Berufsgeheimnisse

Soweit MD Software & Design e.K. personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Betroffenenrechte, Löschfristen und die Zulässigkeit seiner Weisungen verantwortlich. Eigene gesetzliche Pflichten von MD Software & Design e.K. bleiben unberührt.

Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen ausschließlich zweckgebunden und schützen sie durch angemessene Maßnahmen. Zugriffe erhalten nur Personen, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind. Bei Leistungen für Berufsgeheimnisträger werden eingesetzte Personen und weitere Mitwirkende im erforderlichen Umfang auf die Wahrung der Geheimnisse verpflichtet.

MD Software & Design e.K. verwendet Kundendaten, Gesprächsinhalte, Dokumente, Eingaben und Ausgaben nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle, sofern dies nicht ausdrücklich, zweckbezogen und datenschutzkonform vereinbart wurde.

Technische und organisatorische Maßnahmen, Meldewege für Datenschutzverletzungen, Kontrollrechte, Unterauftragnehmer und Löschung werden im Auftragsverarbeitungsvertrag konkretisiert. Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Vertragsende fort.

§ 10

Nutzungsrechte, Software und Arbeitsergebnisse

Für SaaS erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke, beschränkt auf vereinbarte Nutzer, Funktionen und die Vertragslaufzeit. Das Nutzungsrecht besteht nur bei vertragsgemäßer Zahlung. Weiterverkauf, unbefugte Überlassung, Reverse Engineering und Umgehung technischer Beschränkungen sind unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.

An ausdrücklich vereinbarten und vollständig vergüteten Werkleistungen erhält der Kunde, soweit im Auftrag nichts Abweichendes geregelt ist, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten eigenen Geschäftszweck. Exklusive Rechte, Quellcode, Bearbeitungsrechte, Weitergabe oder Unterlizenzierung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Vorbestehende Software, Bibliotheken, Frameworks, Templates, Methoden, Prompts, Werkzeuge, Know-how und allgemein wiederverwendbare Module verbleiben bei MD Software & Design e.K. oder den jeweiligen Rechteinhabern. Open-Source- und Drittanbieterkomponenten unterliegen ihren eigenen Lizenzbedingungen.

Rechte an Eingaben verbleiben beim Kunden. Rechte an KI-Ausgaben werden dem Kunden nur eingeräumt, soweit solche Rechte entstehen und übertragbar sind. Eine generelle Exklusivität, urheberrechtliche Schutzfähigkeit, Einzigartigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter wird ohne gesondert beauftragte Prüfung nicht zugesichert.

§ 11

Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug

Vergütung, Abrechnungsmodell und gegebenenfalls nutzungsabhängige Entgelte ergeben sich aus dem Auftrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Festpreise, zeitabhängige Vergütung, SaaS-Entgelte, Drittanbieter-, Telefonie-, Modell-, Speicher- und Reisekosten werden getrennt ausgewiesen oder nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage abgerechnet.

Aufwandsschätzungen sind keine Preisobergrenzen. Eine erkennbare wesentliche Überschreitung zeigt MD Software & Design e.K. vor Entstehung weiterer vermeidbarer Kosten an. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale für Geschäfte ohne Verbraucherbeteiligung. Nach Mahnung und angemessener Nachfrist darf MD Software & Design e.K. betroffene Leistungen aussetzen. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte müssen auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Preise laufender Leistungen dürfen zum Ende einer Vertragsperiode mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten für die folgende Periode angepasst werden. Der Kunde kann die betroffene Leistung vor Wirksamwerden der Erhöhung zum Ende der laufenden Periode kündigen.

§ 12

Werkleistungen und Abnahme

Nur ausdrücklich als Werkleistung vereinbarte, abnahmefähige Ergebnisse unterliegen der Abnahme. Maßgeblich sind die vereinbarte Beschaffenheit und dokumentierte Abnahmekriterien.

Der Kunde prüft die bereitgestellte Werkleistung innerhalb von zehn Werktagen, sofern kein anderer Zeitraum vereinbart wurde. Er erklärt die Abnahme oder benennt mindestens einen konkreten wesentlichen Mangel. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Mängelrechte bearbeitet. Selbstständig nutzbare Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

Eine Werkleistung gilt nach Maßgabe des § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen, wenn MD Software & Design e.K. nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Auf diese Folge wird bei der Aufforderung gesondert hingewiesen.

§ 13

Mängelrechte, Verfügbarkeit und Support

Bei Werkleistungen erhält MD Software & Design e.K. zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie endgültig verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Keine Mängelansprüche bestehen für Abweichungen, die auf nicht freigegebenen Änderungen, ungeeigneter Kundeninfrastruktur, fehlerhaften Kundendaten oder vertragswidriger Nutzung beruhen.

Mängelansprüche für Werkleistungen verjähren zwölf Monate nach Abnahme. Dies gilt nicht bei Arglist, Garantie, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder sonstiger zwingender Haftung.

Für SaaS, Hosting und Betrieb gelten vereinbarte Verfügbarkeiten und Supportziele nach dem Service Level Agreement. Ohne SLA wird keine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit geschuldet; MD Software & Design e.K. hält die Leistung im vereinbarten Umfang betriebsbereit und darf angekündigte Wartungsarbeiten durchführen. Absolute Fehlerfreiheit oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit ist nicht geschuldet.

§ 14

Leistungshindernisse, Sicherheit und Sperrung

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, die auch bei angemessener Vorsorge nicht vermeidbar waren. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich, begrenzt die Auswirkungen und nimmt die Leistung baldmöglichst wieder auf.

Dauert ein wesentliches Leistungshindernis länger als 60 Tage, kann jede Partei die betroffene Leistung kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und nicht betroffene Zahlungspflichten bleiben unberührt.

MD Software & Design e.K. darf einzelne Funktionen vorübergehend sperren, wenn eine konkrete Gefahr für Systeme, Daten oder Dritte besteht, eine Nutzung offensichtlich rechtswidrig ist oder der Kunde trotz Mahnung erheblich in Zahlungsverzug bleibt. Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß begrenzt; der Kunde wird vorab oder bei Gefahr unverzüglich danach informiert.

§ 15

Haftung, Datenverlust und Freistellung

MD Software & Design e.K. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, übernommener Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MD Software & Design e.K. nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und, soweit gesetzlich zulässig, auf insgesamt 500.000 Euro je Schadensereignis und Vertragsjahr begrenzt. Zwingende Ansprüche geschädigter Dritter, insbesondere nach Datenschutz- und Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.

Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der zur Wiederherstellung aus ordnungsgemäßen Sicherungskopien erforderlich wäre. Hat MD Software & Design e.K. die Datensicherung ausdrücklich übernommen, gilt diese Beschränkung nicht für ein von MD Software & Design e.K. zu vertretendes Fehlen der vereinbarten Sicherungen.

Der Kunde stellt MD Software & Design e.K. von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Inhalten, Daten, Gesprächskampagnen, fehlenden Einwilligungen oder einer vertragswidrigen Nutzung beruhen. MD Software & Design e.K. informiert den Kunden unverzüglich, überlässt ihm die Verteidigung im angemessenen Umfang und stimmt Vergleichen nicht ohne dessen Zustimmung zu. Eigenes Mitverschulden von MD Software & Design e.K. bleibt unberührt.

Die Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Beschäftigten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MD Software & Design e.K..

§ 16

Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

Laufzeit, Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Auftrag. Fehlt bei einer laufenden SaaS-, Hosting- oder Supportleistung eine Regelung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit drei Monaten Frist zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit zumutbar, ist zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei fortgesetzter rechtswidriger Nutzung, erheblicher Gefährdung von Systemen oder Daten sowie bei erheblichem Zahlungsverzug nach erfolgloser Nachfrist vor.

Das gesetzliche Kündigungsrecht des Bestellers bei Werkverträgen und die gesetzlichen Vergütungsfolgen bleiben unberührt. Mit Vertragsende endet das SaaS-Nutzungsrecht; bis dahin entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.

§ 17

Datenexport und Löschung

Bei Beendigung einer gehosteten Leistung stellt MD Software & Design e.K. dem Kunden auf rechtzeitige Anforderung einen Export der Kundendaten in einem vereinbarten oder marktüblichen maschinenlesbaren Format bereit, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.

Weitergehende Migration, Transformation, Dokumentation oder Exit-Unterstützung wird nach Aufwand vergütet, sofern sie nicht bereits Vertragsbestandteil ist. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung des Exports und die Übernahme in ein Folgesystem verantwortlich.

Nach Ablauf der vereinbarten Exportfrist werden Kundendaten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht oder zurückgegeben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und technisch bedingte Löschzyklen von Sicherungskopien bleiben unberührt.

§ 18

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form gilt. Individuelle Abreden haben unabhängig davon Vorrang. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung der anderen Partei übertragen werden; die Abtretung von Geldforderungen und gesetzliche Gesamtrechtsnachfolge bleiben unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn, soweit beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine unwirksame Haftungs- oder Leistungsklausel wird nicht auf das gerade noch zulässige Maß reduziert.

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